Mitnahme von pflegebedürftigen Angehörigen
Grundsätzlich (d. h. im Rahmen der Unterbringungskapazitäten) ist eine Mitnahme von pflegebedürftigen Angehörigen zu Tagungen möglich, wobei eine Unterbringung sowohl in einem Doppelzimmer zusammen mit dem Teilnehmenden oder auch in einem separaten Einzelzimmer erfolgen kann. Voraussetzung ist, dass sich die zu pflegende Person während der Tagungszeiten auf dem Zimmer allein aufhalten kann. Alternativ kann auch (ebenfalls im Rahmen der Kapazitäten) die Unterbringung einer weiteren Betreuungsperson erfolgen, um eine Betreuung während der Tagungszeiten abzudecken.
Informationen zur Barrierefreiheit finden Sie in dieser Rubrik unter dem entsprechenden Menüpunkt.
Leider bietet der Zuschnitt unserer Zimmer keine Möglichkeit, ein professionelles Pflegebett zu installieren. Falls ein solches von Nöten sein sollte, kann eine Unterbringung in der Tagungsstätte daher leider nicht erfolgen.
Bitte wenden Sie sich in jedem Fall frühzeitig an unser Tagungsbüro:
Tel. 0651/9361-119 oder m.hormesch@deutsche-richterakademie.de